Kontaktadresse:
Rüdesheimer Straße 45
65239 Hochheim am Main
Telefon: 06146-8250-0
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Eine vereinfachte Umlegung dient dem Austausch von benachbarten Grundstücksteilen und wird in aller Regel zur Arrondierung von Grundstücken bzw. zur Beseitigung schlechter Grundstückszuschnitte oder von Überbauten angewendet.
Die vereinfachte Umlegung erfolgt nur im öffentlichen Interesse. Die Verfahrensführung hat die jeweilige Kommune. Das Verfahren kann nur in Abstimmung mit dieser durchgeführt werden.
Die Beschlüsse der Umlegungsstelle der Kommune ersetzen in diesem Verfahren die notariellen Verträge.
In einem solchen Verfahren übernehme ich als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dieses Verfahren wird unter Leitung der Gemeinde oder Stadt angewendet, wenn ein neues Baugebiet vollständig neu strukturiert und aufgeteilt werden muss. Dies wird meist erforderlich, wenn ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird und die alte Grundstücks- und Eigentümerstruktur an die Ziele des Bebauungsplanes und die dort definierte Bebauung angepasst werden muss.
Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur führe ich dieselben Arbeiten und Verfahrensschritte wie bei einer vereinfachten Umlegung (s.o.) aus, allerdings handelt es sich meist um eine mehrfache Anzahl von Grundstücken, Eigentümern, Rechten und Lasten, Grundschulden und Hypotheken sowie planungsrechtlichen Belangen. Haben Sie Fragen zu diesen Verfahren? Sprechen Sie mich an (Kontakt)!