Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zuständige Person nach § 15 Abs. 2 des Hess.
Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
Beratender Ingenieur (B976)
der Ingenieurkammer Hessen
Stadtplaner (SP-106)
der Ingenieurkammer Hessen
Prüfsachverständiger für Vermessungswesen
der Ingenieurkammer Hessen

Kontaktadresse:

Rüdesheimer Straße 45
65239 Hochheim am Main
Telefon: 06146-8250-0
Fax: 06146-8250-20

Mail: info@riehl-oebvi.de


Anfahrt:

Routenplaner

Abschluss des Bauvorhabens und Dokumentation

Der Vermessungsingenieur verlässt oft als letzter die Baustelle, weil er den fertiggestellten Bestand noch zu erfassen hat.

Aus diesen Daten werden Dokumentationen erstellt.

Darüber hinaus können in Verbindung mit den bereits im Zuge des gesamten Bauablaufs gesammelten Daten Abrechnungsaufgaben erfüllt werden. Diese Abrechnungsaufgaben müssen aber während des gesamten Bauablaufs bereits beachtet und durch entsprechende Messungen gestützt werden.

Hochbau (Erstellung von Gebäuden)

Tiefbau (Straßen- und Kanalbau) Landschaftsbau (Garten, Grünanlagen, Golfplätze, ...) Sie können sicher sein, dass wir alle Ihre Aufgaben aus diesem Themengebiet für Sie lösen bzw. Ihnen beratend zur Seite stehen können.

Bitte tragen Sie uns Ihre Anforderungen vor. Sprechen Sie uns an (Kontakt)!