Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zuständige Person nach § 15 Abs. 2 des Hess.
Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
Beratender Ingenieur (B976)
der Ingenieurkammer Hessen
Stadtplaner (SP-106)
der Ingenieurkammer Hessen
Prüfsachverständiger für Vermessungswesen
der Ingenieurkammer Hessen

Kontaktadresse:

Rüdesheimer Straße 45
65239 Hochheim am Main
Telefon: 06146-8250-0
Fax: 06146-8250-20

Mail: info@riehl-oebvi.de


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Routenplaner

Grundstücksteilung

(Wie verändere ich mein Grundstück?)

Der Nachweis über Eigentum bzw. Größe, Lage und Begrenzung eines Grundstücks ist komplex:

Flurstücke (als Grundstücksteile) können nur verkauft werden, wenn es sich um ganze Flurstücke handelt. Sollen also nur Teile eines vorhandenen Flurstücks verkauft werden, muss dieses erst zerlegt werden, um so genau das Flurstücksteil als eigenes Flurstück zu erhalten, das dann verkauft werden kann.
Eine Veränderung von Flurstücken (für Verkauf, Tausch, Erbteilung, ...) erfordert also zunächst eine Zerlegung des/der Flurstücke.
Bei der Zerlegung werden nach Angaben des Auftraggebers (in Übereinstimmung mit dem Eigentümer) örtlich neue Flurstücke mit ihren neuen Grenzen gebildet und diese meist mit neuen Grenzmarken gekennzeichnet.

Skizze zur Niederschrift

Als Ergebnis der Vermessung wird eine „Fortführungsmitteilung“ erstellt, mit der die neuen Flurstücke mit ihren neuen Bezeichnungen in Kataster und Grundbuch übernommen werden.
Dies ist Voraussetzung für die Eigentumsübertragung von Flurstücken als Grundstücksteilen.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind auf der Grundlage des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) befugt, Vermessungen zur Festlegung oder Veränderungen von Flurstücken oder Flurstücksgrenzen vorzunehmen.
Neben der Ausführung der eigentlichen Vermessung beraten wir Sie hinsichtlich

Weitere Möglichkeiten zur Bildung von neuen Flurstücken als Grundstücksteilen können Sie unter Bodenordnung finden.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sprechen Sie mich an (Kontakt)!



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