Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zuständige Person nach § 15 Abs. 2 des Hess.
Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
Beratender Ingenieur (B976)
der Ingenieurkammer Hessen
Stadtplaner (SP-106)
der Ingenieurkammer Hessen
Prüfsachverständiger für Vermessungswesen
der Ingenieurkammer Hessen

Kontaktadresse:

Rüdesheimer Straße 45
65239 Hochheim am Main
Telefon: 06146-8250-0
Fax: 06146-8250-20

Mail: info@riehl-oebvi.de


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Routenplaner

Bauvermessung

Bei der Bauvermessung handelt es sich um rein ingenieurtechnische Vermessungen, die bei der Ausführung eines Bauvorhabens erforderlich sein können.

Die Bauvermessung dient dabei zum Einen der geometrisch richtigen Erstellung des Gebäudes und zum Anderen eventuellen Abrechnungsfragen, die nach Abschluss des Bauablaufs gewünscht werden. Diese Abrechnungsaufgaben müssen aber während des gesamten Bauablaufs bereits beachtet und durch entsprechende Messungen ermöglicht werden.



Hochbau (Erstellung von Gebäuden) Straßen- und Kanalbau (Tiefbau) Landschaftsbau (Garten, Grünanlagen, Golfplätze, ...) Sie können sicher sein, dass wir alle Ihre Aufgaben aus diesem Themengebiet für Sie lösen bzw. Ihnen beratend zur Seite stehen können.

Bitte tragen Sie uns Ihre Anforderungen vor. Sprechen Sie uns an (Kontakt)!


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