Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zuständige Person nach § 15 Abs. 2 des Hess.
Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes
Beratender Ingenieur (B976)
der Ingenieurkammer Hessen
Stadtplaner (SP-106)
der Ingenieurkammer Hessen
Prüfsachverständiger für Vermessungswesen
der Ingenieurkammer Hessen

Kontaktadresse:

Rüdesheimer Straße 45
65239 Hochheim am Main
Telefon: 06146-8250-0
Fax: 06146-8250-20

Mail: info@riehl-oebvi.de


Anfahrt:

Routenplaner

Bauleitplanung

(leider noch nicht fertig!!!)
Die Bauleitplanung ist ein Planungswerkzeug um die städtebauliche Entwicklung zu Lenken und zu Ordnen. Vom Entwurf eines Bebauungsplanes bis zum baureifen Land sind viele Schritte notwendig.

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur erstellt aus den Unterlagen des Liegenschaftskatasters und eigener örtlicher Aufnahmen die kartentechnische Grundlage für den Städteplaner und setzt den Entwurf geometrisch eindeutig um. Hieraus lässt sich über den Flächennutzungsplan ein beschlussfähiger Bebauungsplan ableiten.

Für den Bau der Erschließungsanlagen wird der Plan durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in die Örtlichkeit übertragen. Gleichzeitig finden bereits Messungen für die Bildung der neuen Baugrundstücke in der Örtlichkeit statt, damit das Verfahren möglichst zeitnah vollzogen werden kann.